Info Rundfunkgebühren
Zahlen muss grundsätzlich jeder, der eine Rundfunkempfangseinrichtung hat, also ein Gerät, mit dem Radio- und/oder Fernsehprogramme zu empfangen sind.
Hinweis: Die Entrichtung von Kabel-, Satelliten-, Pay-TV-, AKM- oder sonstigen Gebühren ersetzt nicht die Rundfunkgebühren!Allerdings muss zwischen Privathaushalten und Unternehmen/Institutionen unterschieden werden:
Privathaushalte: Diese zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangseinrichtungen. Also: Selbst wenn sie in jedem Zimmer einen Fernsehapparat oder ein Radio oder Beides haben, zahlen sie nur eine Gebühr. Im Falle eines Zweithaushaltes (Ferienwohnung, Wochenendhaus etc. ....) besteht ebenfalls Melde- und Gebührenpflicht.
Unternehmen und Institutionen: Diese müssen für die ersten 10 Empfangseinrichtungen an einem Standort eine Gebühr zahlen und dann für jeweils bis zu 10 weitere Geräte eine weitere Gebühr. D.h.: Wenn in einem Bürogebäude 10 Fernsehgeräte stehen, dann ist dafür eine Gebühr zu bezahlen. Sind es zwischen 11 und 20 Geräte, so wird eine 2. Gebühr fällig, bis zu 30 eine 3. Die Gebührenkette lässt sich dann beliebig, je nach Anzahl der Empfangseinrichtungen fortsetzen.
Achtung Ausnahme: Betriebsstätten der Gastronomie sowie Gästezimmer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (z. B. Hotels) und Privatzimmervermieter bezahlen nur einmal, egal wie viele Geräte sich am Standort befinden.
Fachverband Hotellerie
© Letzte Aktualisierung: 11.04.2003