Nebenrechte im Hotel

Im Zuge der Gewerberechtsnovelle 2002 kam es zu einer Ausweitung der Nebenrechte für alle Gewerbetreibenden. Diese Neberechte sind im § 32 Abs. 1 GewO geregelt. Bei diesen Rechten ist zu berücksichtigen, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt beim Gastgewerbe bleiben muss und dass für die Handelstätigkeit die normalen Ladenschlusszeiten nach dem Öffnungszeitengesetz und jene des Gastgewerbes gelten. Es kann im Zuge dieser Ausweitung der Nebenrechte nunmehr dazu kommen, dass ein Hotel im Nebenrecht "Ski verleiht". In diesem Zusammenhang verweist der Fachverband Hotellerie auf die neue ÖNORM ISO 13993 über die Vorgehensweise im Skiverleih (Probenahme und Prüfung kompletter und nicht kompletter Funktionseinheiten, Alpinski - Bindung - Schuhe im Skiverleih).

Die komplette ÖNORM kann kostenpflichtig beim:
Österreichischen Normungsinstitut
Heinestraße 38
1021 Wien
Telefon: 0043-1-21300-413

bezogen werden.

Nähere Auskünfte zum "Skiverleih" erhalten Sie in der Fachgruppe Hotellerie Ihres Bundeslandes.


Fachverband Hotellerie
© Letzte Aktualisierung: 11.04.2003