Allgemeines zu den StornobedingungenMerkblatt für den Hotelier |
Grundsätzlich besteht für den Hotelier beim Abschluss eines Beherbergungsvertrages sowohl mit seinen Gästen als auch mit einem Reisebüro/Reiseveranstalter Vertragsfreiheit. Der genaue Vertragsinhalt bzw. einzelne Konditionen können demnach entsprechend dem Willen beider Vertragspartner bestimmt werden.
Für den Fall, dass kein Einzelvertrag abgeschlossen wurde bzw. einzelne Vertragspunkte ungeregelt blieben, kommen folgende nationale und internationale Fachverbandsabkommen zur Anwendung, die Geschäftsusancen, welche sich in diesem Wirtschaftsbereich im Laufe der Jahre entwickelt haben, zusammenfassen und kodifizieren:
Die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB)
Diese gelten für das Verhältnis Hotelier Gast.
Für das Verhältnis Hotelier - Reisebüro/Reiseveranstalter.
Diese gilt für Rechtsbeziehungen mit ausländischen Reiseunternehmen.
Beachten Sie: Höchstgerichtsentscheidungen ist zu entnehmen, dass
die ÖHVB sowie das Kooperationsabkommen zur Auslegung von unbestimmten
Berherbergungsverträgen bzw. im Falle des Fehlens eines Einzelvertrages heranzuziehen
sind. Zur internationalen Richtlinie fehlt es an einer entsprechenden Rechtssprechung.
Um jedoch sicher zu gehen, dass die Bestimmungen der Abkommen in jedem Einzelfall
Vertragsinhalt geworden sind, ist es empfehlenswert, den Vertragspartner rechtzeitig über
deren Geltung zu informieren (z.B. durch deren Aushang im Hotel, Übergabe an den
Vertragspartner).
Von besonderer Bedeutung in einem Beherbergungsvertrag sind jene
Bestimmungen, die die Annulierungs- bzw. Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag
zum Inhalt haben. Im folgenden werden in Übersichtsform die Bedingungen zur
Stornierung sowohl auf Seiten des Beherbergungsbetriebes als auch auf Seiten des
Reiseunternehmens oder Gastes entsprechend den ÖHVB, dem Kooperationsabkommen und der
internationalen Richtlinie dargestellt.
Beachten Sie: Die im folgenden aufgelisteten Stornobedingungen können sie jedenfalls
mittels Einzelvertrag nach Ihren Bedürfnissen ändern.
Stornierungen sind aber nicht nur eine juristische Frage, sondern vor allem auch eine Marketingchance. Der erste Schritt sollte ein Alternativenangebot sein und keine juristische Vorgehensweise. Wer will schon gute Gäste durch scheinbar unzumutbare" Forderungen verlieren?