Stornobedingungen laut internationaler Richtlinie |
Annullierung mit Stornogebühr:
Annullierungen, die nach den oben genannten
Zeitpunkten erfolgen sowie die Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen, geben dem
Beherbergungsbetrieb das Recht auf Schadenersatz.
Beachten Sie wiederum die Schadensminderungspflicht.
Die Schadenersatzhöhe kann wie folgt festgesetzt werden (gültig nur bei ausdrücklicher vertraglicher Regelung):
- auf einen im voraus bestimmten Betrag;
- bei Fehlen einer solchen Vereinbarung auf zwei Drittel einer Nächtigungsgebühr pro Gast;
- für den Fall, dass die Annullierung innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) vor dem vorgesehenen Ankunftstag vorgenommen wird auf drei Viertel der reservierten Dienstleistungen.
b) Beherbergungsbetrieb
Wenn eine Reservierung für eine Gruppe erfolgt und dabei mehr als 30% der gesamten Zimmerkapazität in Anspruch genommen wird, hat der Hotelier das Reiseunternehmen 60 bis 30 Tage vor dem Ankunftstag schriftlich in Kenntnis zu setzen, dass er vor hat über jene Zimmer zu verfügen, für deren Auslastung das Reiseunternehmen nicht garantiert.
Beachten Sie: Jede Annullierung sollte schriftlich erfolgen.
Gerichtsstand:
Jeder internationale Streitfall kann dem Verbindungskomitee der internationalen Hotel- und Reisebüroverbände,IHA und UFTAA, unterworfen werden. Ansonsten ist höchstgerichtlichen Entscheidungen zur Folge nach dem sog. Lugano-Abkommen der Beherbergungsort für die Gerichtszuständigkeit ausschlaggebend.
Fachverband Hotellerie
© Letzte Aktualisierung:
17.02.2003