Stornobedingungen laut Kooperationsabkommen

a) Reiseunternehmen

Annullierung ohne Stornogebühr:

1. Einzelreisender:

2. Gruppe (Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen):

Für eine spesenfreie Annullierung gelten folgende Fristen:

Annullierung mit Stornogebühr:

Annullierungen, die in kürzeren als den oben genannten Fristen erfolgen, bzw. das Nichteintreffen des Einzelreisenden bzw. der Gruppe, geben das Recht auf Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens.

Die Höhe des Schadenersatzes pro annullierter Reservierung kann wie folgt pauschal festgesetzt werden (aber nur dann, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wird):

- auf 75% des Betrages der annullierten Reservierung oder

- auf einen im voraus bestimmten Betrag, der bei der Reservierung vereinbart werden muss.

Beachten Sie: Schadensminderungspflicht! Der Beherberger hat sich um eine anderwertige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume zu bemühen.

b) Beherbergungsbetrieb

In folgenden Fällen ist für den Beherbergungsbetrieb eine kostenlose Stornierung möglich:

Beachten Sie: Fix angenommene Buchungen müssen garantiert werden, jedoch können Sie für diese Reservierungen eine volle Vorauszahlung verlangen.

Beachten Sie: Jede Annullierung hat schriftlich zu erfolgen, mündliche Stornierungen sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.

Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen Reiseunternehmen und Beherbergungsbetrieben gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Gerichtsstand des Klägers.

 

Fachverband Hotellerie
© Letzte Aktualisierung: 17.02.2003