Stornobedingungen laut Kooperationsabkommen |
Annullierung ohne Stornogebühr:
1. Einzelreisender:
In der Stadthotellerie ist für den
Einzelreisenden eine spesenfreie Stornierung möglich, wenn die Meldung mindestens 7 Tage
vor dem vereinbarten Ankunftstermin beim Beherbergungsbetrieb einlangt.
2. Gruppe (Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen):
Für eine spesenfreie Annullierung gelten folgende
Fristen:
Annullierung mit Stornogebühr:
Bis zu 30 Tagen vor dem
vorgesehenen Ankunftstag für eine Annullierung von mehr als 50 % der Teilnehmer.
Bis zu 14 Tagen vor dem
vorgesehenen Ankunftstag für eine Annullierung von weniger als 50 % der
Teilnehmer.
Wenn die Verringerung der Personenanzahl 10 % nicht übersteigt und das Reiseunternehmen den
Beherbergungsbetrieb mindestens 5 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag
darüber berichtet.
Bei Reservierungen, die innerhalb von 14 Tagen vor
dem Ankunftstag getätigt werden, ist eine kostenlose Stornierung innerhalb von 3 Tagen ab
dem Buchungsauftrag möglich.
Die Höhe des Schadenersatzes pro annullierter Reservierung kann wie folgt pauschal festgesetzt werden (aber nur dann, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wird):
- auf 75% des Betrages der annullierten Reservierung oder
- auf einen im voraus bestimmten Betrag, der bei der Reservierung vereinbart werden muss.
Beachten Sie: Schadensminderungspflicht! Der Beherberger hat sich um eine anderwertige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume zu bemühen.
b) Beherbergungsbetrieb
In folgenden Fällen ist für den
Beherbergungsbetrieb eine kostenlose Stornierung möglich:
Wenn bei Gruppenserienbuchungen Stornierungen
über die Hälfte der vorgenommenen Gruppen einer Serie innerhalb der ersten zwei
Monate der vertraglich vorgesehenen Laufzeit seitens des Reiseunternehmens vorliegen.
Beachten Sie: Fix angenommene Buchungen
müssen garantiert werden, jedoch können Sie für diese Reservierungen eine volle
Vorauszahlung verlangen.
Beachten Sie: Jede Annullierung hat schriftlich zu erfolgen, mündliche Stornierungen sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen Reiseunternehmen und Beherbergungsbetrieben gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Gerichtsstand des Klägers.
Fachverband Hotellerie
© Letzte Aktualisierung:
17.02.2003