Das System

Warum Hotelklassifizierung? - Das Angebot

* Sowohl der heimische als auch der internationale Gast verlangt bei der Buchungsentscheidung nach einer verlässlichen Auskunft über die Qualität eines Hotels.

* Entsprechende Information benötigt darüber hinaus jedes computerunterstützte Informations- und Reservierungssystem.

* Für den Betrieb bedeutet die Hotelklassifzierung verbesserte Absatzmöglichkeiten durch deutliche Produktpositionierung. Klassifizierte Hotels verbessern ihre Wettbewerbsfähigkeit.

* Ausschließlich klassifizierte Betriebe werden in die Hotelführer  „Hotels in Österreich" und „Preisgünstiger Urlaub in Österreich" aufgenommen. Die Betriebe aus diesen Hotelführern werden von der Österreich Werbung im Internet als Hotelbuch gelistet.

Freiwilligkeit der Klassifizierung:

* Jeder gewerbliche Beherbergungsbetrieb, d.h., klassische Hotels genauso wie Hotel-Garni (Hotelbetrieb, der Nächtigung und Frühstück, eventuell auch kleine Imbisse, anbietet), Gasthöfe, Pensionen etc., kann sich klassifizieren lassen. Die Bewertung eines Hauses erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.

* Die Mindestkriterien in der Klassifizierungsrichtlinie gelten für alle Beherbergungsbetriebe in ganz Österreich.

* Appartmenthäuser und Ferienwohnungen werden durch eine eigene Kategorisierungsrichtlinie bewertet.

Wer ist für die Richtlinien verantwortlich?

* Ein eigener Arbeitskreis, welcher sich aus Unternehmern mit internationaler Erfahrung zusammensetzt, überarbeitet laufend die Richtlinien zur Klassifizierung von Hotel- und BeherbergungsbetriebenAppartmenthäusern und Ferienwohnungen.

Die Qualitätskriterien

* Bewertet werden neben der Ausstattung und der Dienstleistung eines Hauses noch insbesondere:

Äußeres Erscheinungbild, Lage (Standort) und infrastrukturelle Einrichtungen, z.B. (kostenlose) Parkmöglichkeit, Zufahrt, Vorplatz, Gartenanlage.

Zustand der Baulichkeiten, der Einrichtungen und anderen Anlagen sowie deren Funktionsfähigkeit.

Der Sicherheit und dem Komfort der Gäste entsprechende Beleuchtung in sämtlichen Betriebsbereichen.

Reinlichkeit

Auftreten, Kleidung, Verhalten, Freundlichkeit und Kompetenz der Geschäftsführung und der Mitarbeiter.

Organisation, Information und Betriebsablauf.

Zusammensetzung des Gästekreises (Flair, Ambiance).

Zufriedenheit der Gäste (Art und Behandlung von Gästebeschwerden; Häufigkeit).

* Die in der Klassifizierungsrichtlinie angeführten Merkmale für den Bereich der Ausstattung und Dienstleistung sind Mindestmerkmale für die betreffende und jede höhere Kategorie. Diese Merkmale müssen daher vom Betrieb der entsprechenden Kategorie vollständig erfüllt werden.

* Bei Vorhandensein von Freizeit- und/oder Zusatzeinrichtungen im Betriebsbereich werden diese entsprechend der Betriebsart, der Lage, der Qualität, der Vielfalt und dem Zusand dieser Einrichtungen bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt. Diese Freizeiteinrichtungen werden im Sinne einer zeitgemäßen, der Kategorie entsprechenden Gesamtausstattung des Betriebes gewertet und können dazu beitragen, dass Fristerstreckungen für die Bereinigung gewisser Mängel im Ausstattungsbereich bewilligt werden.

* Für die Einstufung eines Jahresbetriebes ist der durchschnittliche Personalstand innerhalb von fünf Monaten des Jahres maßgebend. Für den Saisonbetrieb ist der Durchschnitt der Hochsaison maßgebend.

* Die Einreihung in eine bestimmte Kategorie erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamteindruckes des Betriebes, d.h. seiner Ausstattung, seiner Dienstleistungen, seiner Freizeit- bzw. Zusatzeinrichtungen sowie seiner Führung.

Wie wird bewertet?

* Bewertet wird das Vorhandensein, die Qualität und der Erhaltungszustand von Ausstattungsmerkmalen sowie die Qualität der Dienstleistung.

* Die Bewertung selbst erfolgt ausschließlich nach objektiven Kriterien.

* Nicht bewertet werden subjektive Kriterien wie z.B. die geschmackliche Komponente.

* Bei der Bewertung eines Hauses sind sämtliche Kriterien der betreffenden Kategorie zu erfüllen, wobei sich die Anforderungen ausschließlich nach den Bedürfnissen und der Erwartungshaltung des Gastes orientieren.

* Um die Individualität eines Hauses bestmöglich zu berücksichtigen, wird in der Klassifizierungsrichtlinie zwischen Stadt- und Ferienbetrieb sowie zwischen Vollbetrieb (Hotelbetrieb mit Halb- oder Vollpension) sowie Hotel-Garni und darüber hinaus noch zwischen Alt- und Neubauten unterschieden.

Fachverband Hotellerie
© Letzte Aktualisierung: 04.02.2003